Als Ihr Partner für Medizinrecht betreuen wir sowohl die Interessen von Patienten als auch die von Medizinern.
Wir bieten die dafür notwendig langjährige Erfahrung und Expertise auf beiden Seiten, um sowohl im Arzt- und Zahnarzthaftungsrecht bis hin zu der Durchsetzung von Schmerzensgeldern bei ärztlichen Kunstfehlern das optimale Ergebnis für unsere Mandanten zu erreichen. Über 40 Jahre Erfahrung im Bereich Medizinrecht sind die Grundlage Ihres Erfolges.
Darüber hinaus beraten wir in berufsrechtlichen Aspekten unter und zwischen Medizinern, auch gegenüber ihren berufsständigen Partnerorganisationen.
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