Im Baurecht unterstützen wir beide Seiten, also sowohl private und öffentliche Auftraggeber als auch Auftragnehmer, und das schon ab Planung und Gestaltung, auch von und mit Bauverträgenn.
Wir begleiten Sie während der Vertragsdurchführung genauso wie bei der Bauabnahme, der Mängelfeststellung und -beseitigung oder der Durchsetzung von Zahlungs- und Gewährleistungsansprüchen.
Wir beraten zu Vertragsfragen, helfen bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Werklohn- und Honoraransprüchen, bei der Geltendmachung von Planungs- und/oder Bauüberwachungsmängeln und Einzelfragen zur Berufshaftung.
weitere Kompetenzen